Bei Bedarf können Sie sich die Satzung des Heimatvereines Zwebendorf e.V.
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Heimatverein Zwebendorf
Satzung

§1 Name und Sitz des Vereines 1. Der Verein führt den Namen „Heimatverein Zwebendorf“. Nach der Eintragung ins Vereinsregis- ter führt er den Zusatz „eingetragener Verein“ in der abgekürzten Form „e.V.“.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Zwebendorf.
3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck und Ziel des Vereins

1. Anliegen des Heimatvereins Zwebendorf ist, die Erhaltung des dörflichen Charakters in Zwebendorf, der Pflege des menschlichen Miteinanders durch gemeinsame Aktionen, der Förderung des kulturellen Lebens und des dörflichen Brauchtums, die Erstellung und laufende Fortführung der Ortschronik, der Erhalt und die Pflege der Natur innerhalb der Gemarkung Zwebendorf.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Die Mitglieder des Vereins werden ehrenamtlich tätig. Sie erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausnahmeregelungen zur Entschädigung für besondere Aufwendungen beschließt die Mitgliederversammlung.
4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke im Interesse des Vereins eingesetzt werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5. Der Verein arbeitet partei- und konfessionsneutral.
6. Bei Auflösung des Heimatvereins Zwebendorf fällt nach Abdeckung der Verbindlichkeiten das Vereinsvermögen an die Gemeindekasse der Kommune, die zurzeit für Zwebendorf zuständig ist, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§3 Eintragung in das Vereinsregister

Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§4 Mitgliedschaft

1. Mitglied im Heimatverein können alle natürlichen Personen ab dem 14. Lebensjahr werden, wenn sie die Satzung des Heimatvereins Zwebendorf anerkennen.
2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu erklären. Sie wird nach Entscheidung des geschäftsführenden Vorstandes rechtskräftig........


.......bis......§13.